Energieberatung

Energieberatung Usinger Land


Die Kooperation Energieberatung Usinger Land (EUL) ist ein Zusammenschluss der Kommunen Grävenwiesbach, Neu-Anspach, Usingen, Wehrheim und Weilrod mit der Verbraucherzentrale (VZ) Hessen.  

In Neu-Anspach und Weilrod wurden für die Kooperation Energieberatungs-Stützpunkte eingerichtet. Dort können Sie sich für kostenlose telefonische Energieberatungen anmelden. Die Gutscheine des Fördervereins POWER e.V. für eine aufsuchende Beratung bei Ihnen zuhause durch zertifizierte Energieberater*innen der Verbraucherzentrale bekommen Sie dort ebenfalls.  

Außerdem organisiert die Kooperation Vorträge oder Veranstaltungen zu energierelevanten Themen.

Möchten Sie Ihr Eigenheim modernisieren, Ihre Heizung austauschen, oder den Wohnkomfort erhöhen und gleichzeitig den Energieverbrauch und die Energiekosten reduzieren? Haben Sie Probleme mit Feuchte und Schimmel, Interesse an der Nutzung erneuerbarer Energien, an Fördermöglichkeiten oder Tipps zu einfachen Einspar-Maßnahmen?

Dann melden Sie sich gerne bei uns. Diesen Satz verlinken mit:

Die Kooperation Energieberatung Usinger Land ist ein Zusammenschluss der Kommunen Grävenwiesbach, Neu-Anspach, Usingen, Wehrheim und Weilrod. Die Kooperation wird unterstützt von der Verbraucherzentrale Hessen und dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie.


Kostenlose Energie-Beratungen und Energie-Checks
der Verbraucherzentrale Hessen

Die Energieberatung Usinger Land bietet für die Bürgerinnen und Bürger im Usinger Land in den Stützpunkten Neu-Anspach und Weilrod kostenlose stationäre Energieberatungen und Energie-Checks der Verbraucherzentrale Hessen bei Ihnen zu Hause an. Außerdem organisiert die kommunale Kooperation verschiedene Aktionen und Veranstaltungen zu energierelevanten Themen.

Haben Sie Interesse?

Zu den Terminen, zur Anmeldung, zu Aktionen und Veranstaltungen sowie weiteren Informationen über die Kooperation Usinger Land gelangen Sie hier.

Gebäudeenergiegesetz

Laut Gesetz für Erneuerbares Heizen wird ab 1. Januar 2024 der Umstieg auf Erneuerbare Energien beim Einbau neuer Heizungen verpflichtend. Schrittweise wird damit eine klimafreundliche Wärmeversorgung umgesetzt, die mittel- bis langfristig planbar, kostengünstig und stabil ist. Spätestens bis zum Jahr 2045 wird so die Nutzung von fossilen Energieträgern im Gebäudebereich beendet. Dann müssen alle Heizungen vollständig mit Erneuerbaren Energien betrieben werden.
Hier können Sie mit dem Heizungswegweiser feststellen was das für Sie bedeutet.

Die Präsentation zu dem Vortrag von Herrn Dipl. Ing. Andreas Katreniok vom 13.06.2024 im
Wehrheimer Bürgerhaus finden sie hier.

Kontakt

Keine Mitarbeitende gefunden.

Härtefallhilfe für Energiekosten

Was wird bezuschusst?

  • Finanzielle Unterstützung gibt es für private Haushalte in Hessen, die 2022 nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Flüssiggas, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz und Kohle genutzt haben.

Wer erhält den Zuschuss?

  • Den Zuschuss gibt es nur für Heizöl-, Pellet- und Flüssiggaskäufe, die zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 getätigt wurden.
  • Der Kaufpreis muss im Vergleich zu den festgelegten Referenzwerten (siehe Rechenbeispiel) mindestens doppelt so hoch sein.
  • Antragsberechtigt ist der  Besitzer/die Besitzerin der jeweiligen Heizungsanlage („Feuerstättenbetreiber/in“) des Privathaushalts. Privathaushalte mit eigener Heizung können selbst beantragen („Direktantragstellende“). Werden die Feuerstätten zentral durch Vermieterinnen bzw. Vermieter oder durch eine Wohnungseigentumsgemeinschaft nach dem Wohnungseigentumsgesetz betrieben, sind diese Vermieterinnen und Vermieter bzw. diese Wohnungseigentumsgemeinschaften antragsberechtigt („Zentralantragstellende“).

Wie hoch ist der Zuschuss?

  • Der Zuschuss beträgt 80 Prozent der Mehrkosten (mindestens 100 Euro), die über den doppelten Preis hinausgehen. Aber maximal 2.000 Euro.
  • Der Rechnungsbetrag 2022 sind die Bruttokosten für den jeweiligen Energieträger im Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis 1. Dezember 2022. Die Bestellmenge ist die von dem jeweiligen Energieträger gelieferte Menge in diesem Zeitraum.
  • Hier kann ermittelt werden ob man unter die Regelung fällt.  https://driveport.de/brennstoffhilfe-rechner/

Wo beantrage ich den Zuschuss?

Wo finde ich weitere antworten auf meine Fragen?