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Kommunale Wärmeplanung
Kommunale Wärmeplanung
Die Gemeinde Wehrheim kommt frühzeitig ihrer gesetzlichen Verpflichtung nach und erarbeitet für das gesamte Gemeindegebiet einen kommunalen Wärmeplan. Hierzu stehen der Gemeinde Wehrheim Fördermittel des Bundes zur Verfügung. Mit dem Inkrafttreten des Wärmeplanungsgesetzes am 01.01.2024 sind Gemeinden mit weniger als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern dazu verpflichtet, bis zum 30. Juni 2028 einen Kommunalen Wärmeplan aufzustellen.
Die Kommunale Wärmeplanung (KWP) ist ein strategisches Planungsinstrument, das darauf abzielt, eine klimaneutrale und nachhaltige Wärmeversorgung zu erreichen. Ein großer Teil der Treibhausgasemissionen wird nach wie vor durch das Heizen mit fossilen Brennstoffen wie insbesondere Erdgas und Heizöl verursacht. Damit die Bundesrepublik Deutschland ihre Ziele erreichen kann, den Treibhausgasausstoß bis zum Jahr 2030 um 65 Prozent gegenüber dem Jahr 1990 zu reduzieren und bis zum Jahr 2045 gänzlich klimaneutral zu sein, bedarf es einer übergeordneten Planung und großen Anstrengungen in den kommenden zwei Jahrzehnten.
Info-Flyer (PDF)
Wie funktioniert eine Kommunale Wärmeplanung
Das regional ansässige Unternehmen HessenEnergie Gesellschaft für rationelle Energienutzung GmbH mit Sitz in Wiesbaden wurde mit der Erstellung der KWP beauftragt. HessenEnergie berät und unterstützt hessische Kommunen, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürger bereits seit drei Jahrzenten u. a. bei der Nutzung erneuerbarer Energien und dem rationellen Einsatz von Energie. In diesem Kontext setzt HessenEnergie in der Region auch eigene investive Projekte im Bereich der Wärmeversorgung von Gebäuden und der Projektierung von Windkraftanlagen um.
Das Ergebnis der KWP ist ein strategischer Plan für das gesamte Gemeindegebiet, der Eignungsgebiete für die zentrale und/oder dezentrale Wärmeversorgung ausweist. Zunächst werden in der Bestandsanalyse die Grundlagendaten zum Gebäudebestand, zum Energieverbrauch und zur vorhandenen Infrastruktur unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen erhoben. In der Potenzialanalyse werden anschließend die vorhandenen Möglichkeiten zur Energieeinsparung sowie zur Wärmeversorgung auf der Grundlage erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme untersucht.
Auf Basis der gewonnen Erkenntnisse werden Zielszenarien für eine treibhausgasneutrale Versorgung bis spätestens 2045 mit Zwischenzielen erarbeitet. Mit der abschließenden Wärmewendestrategie sollen konkrete Maßnahmen zur Realisierung des Zielszenarios in der Gemeinde Wehrheim entwickelt werden.
Die KWP für die Gemeinde Wehrheim soll Mitte 2025 abgeschlossen werden.
Wir laden alle Bürgerinnen und Bürger ein, sich an der Planung zu beteiligen und ihre Ideen und Anliegen einzubringen. Hierzu sind im kommenden Jahr Informations- und Beteiligungsveranstaltungen geplant. Weitere Details hierzu werden rechtzeitig über verschiedene Kanäle bekanntgemacht. Auf dieser Internetseite wird zudem fortlaufend über den Stand der Erarbeitung der KWP informiert. Wir freuen uns über Fragen und Anregungen.
- Welche Planungsschritte und -inhalte umfasst die Kommunale Wärmeplanung
Die KWP lässt sich in vier aufeinander aufbauende Hauptphasen einteilen:
- In der Phase der Bestandsanalyse werden der aktuelle Wärmebedarf und -verbrauch ermittelt. Zudem werden die aus den eingesetzten Brennstoffen resultierenden Treibhausgasemissionen erfasst. Dabei werden Informationen zu den vorhandenen Gebäudetypen, Baualtersklassen und Versorgungsstrukturen gesammelt und analysiert.
- Bei der Potenzialanalyse werden die Potenziale zur Energieeinsparung und zur Nutzung erneuerbarer Energien sowie Abwärmequellen in den verschiedenen Sektoren (Haushalte, Gewerbe, Industrie, öffentliche Liegenschaften) ermittelt und bewertet.
- In der dritten Phase wird ein Zielszenario entwickelt, das die Deckung des zukünftigen Wärmebedarfs unter dem Einsatz erneuerbarer Energien und unvermeidbarer Abwärme zur Erreichung einer klimaneutralen Wärmeversorgung beschreibt. Zu diesem Zweck werden unterschiedliche Szenarien zur zukünftigen Deckung des Wärmebedarfs aufgestellt. Auf Basis einer anschließenden Bewertung und Abwägung nach unterschiedlichen Kriterien (Wirtschaftlichkeit, Realisierungsrisiken/ Versorgungssicherheit, Treibhausgasemissionen) wird das maßgebliche Zielszenario ausgewählt. Mit Zwischenzielen für die Jahre 2030, 2035, 2040 wird eine Einteilung des Gemeindegebiets in „voraussichtliche Wärmeversorgungsgebiete“ (dezentrale Versorgung, Wärmenetze, Wasserstoffnetz, Prüfgebiete zur weiteren Konkretisierung) für das Jahr 2045 vorgenommen.
- Abschließend wird ein Transformationspfad zur Umsetzung des kommunalen Wärmeplans formuliert. Dieser enthält ausgearbeitete Maßnahmen, Umsetzungsprioritäten und einen Zeitplan für die nächsten Jahre. Zusätzlich beschreibt er mögliche Maßnahmen zur Erreichung der erforderlichen Energieeinsparung und zum Aufbau der zukünftigen Energieversorgungsstruktur.
Die Gebietsausweisung von zentralen und dezentralen Versorgungsgebieten erfolgt über einen Beschluss der Gemeindeverwaltung.
- Was sind die Ziele der Wärmeplanung?
Die Hauptziele der Wärmeplanung umfassen die Verringerung des Wärmebedarfs in Gebäuden, die Nutzung erneuerbarer Energien und Abwärme zur Deckung des zukünftig verbleibenden Wärmebedarfs, die Etablierung einer klimaneutralen Wärmeversorgung und die Integration dieser Maßnahmen in die nachhaltige Stadtentwicklung. Dabei liegt der Fokus auf der Umsetzung von Effizienzmaßnahmen und dem Einsatz erneuerbarer Energien, um die Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen zu verringern, kosteneffiziente Versorgungslösungen umzusetzen und die Treibhausgasemissionen zu senken.
Die "Wärmewende" erfordert erhebliche Investitionen von privaten und gewerblichen Eigentümern, der öffentlichen Hand sowie von der Versorgungswirtschaft. Der kommunale Wärmeplan soll dabei als Orientierungsrahmen dienen, um die Planungssicherheit für diese Investitionen zu erhöhen.
- Ist der kommunale Wärmeplan öffentlich einsehbar?
Der Kommunale Wärmeplan der Gemeinde Wehrheim wird nach der Beschlussfassung durch die Gemeindevertretung auf der Webseite der Gemeinde veröffentlicht.
- Wie wird mit dem Thema Datenschutz bei der Erstellung des Kommunalen Wärmeplans umgegangen?
Im Zuge der KWP werden durch die Gemeinde Wehrheim bzw. das mit der Erstellung beauftragte Fachbüro HessenEnergie nur Daten erhoben, die zur Erstellung des Kommunalen Wärmeplans erforderlich sind. Das Wärmeplanungsgesetz schafft hierfür die gesetzliche Grundlage und spezifiziert, welche Daten angefordert und verarbeitet werden dürfen. Um bei der Darstellung keine Rückschlüsse auf einzelne Verbraucher zu ermöglichen, findet den Anforderungen des Datenschutzes entsprechend eine Anonymisierung sensibler Daten durch Zusammenfassung statt (z.B. mehrere Hausnummern oder Baublöcke).
In welcher Phase befindet sich die Erstellung der Kommunalen Wärmeplanung in Wehrheim?
Aktuell werden im Zuge der Bestandsanalyse Daten unter Einhaltung datenschutzrechtlicher Bestimmungen erhoben und ausgewertet, um die Ist-Situation in Wehrheim zu erfassen.
Was bedeutet die Kommunale Wärmeplanung für die Eigentümer
- Entstehen für Eigentümerinnen und Eigentümer Pflichten aus dem Kommunalen Wärmeplan?
Die KWP ist eine informelle Planung, die keine rechtlichen Konsequenzen für Eigentümerinnen und Eigentümer hat und keine einklagbaren Rechte oder Pflichten schafft. Die im Wärmeplan angegebenen "voraussichtlichen Wärmeversorgungsgebiete" sollen lediglich die besondere Eignung für eine bestimmte Art der Wärmeversorgung darstellen.
- Erfahre ich durch die Kommunale Wärmeplanung, welche Heizung ich künftig benötige?
Die KWP dient als strategisches Planungswerkzeug und identifiziert lokale Potenziale für erneuerbare Wärmequellen sowie relevante Versorgungsarten in bestimmten Gebieten. Investitionsentscheidungen für den Ausbau oder Neubau von Versorgungsinfrastrukturen, wie z.B. Wärmenetzen, werden durch diese Planung vorbereitet. Die tatsächliche Umsetzung eines Wärmenetzes wird erst nach weiteren Planungs- und Genehmigungsschritten entschieden.
Der derzeit in Bearbeitung befindliche Kommunale Wärmeplan bietet keine verbindlichen Vorgaben für eine kurzfristige Heizungsumstellung in einzelnen Haushalten. Gebäudebesitzer und -mieter können jedoch anhand des Wärmeplans erkennen, welche Versorgungsarten und erforderlichen Maßnahmen für ihre Gebäude bevorzugt werden. So zeigt der Plan beispielsweise, ob ein Gebiet für den Aufbau oder Ausbau eines Wärmenetzes geeignet ist, ob eine leitungsgebundene Gas- bzw. Wasserstoffversorgung zu erwarten ist oder ob eher eine dezentrale Versorgung, etwa durch Wärmepumpen, in Frage kommt.
Wichtig hierbei ist: Sie müssen nicht auf die Ergebnisse der Wärmeplanung warten, Effizienzmaßnahmen, die Erstellung von Sanierungsfahrplänen oder der Tausch von Gebäudetechnik können und sollten zur Erreichung unserer Ziele im Klimaschutz schon jetzt begonnen werden.
- Welche Regelungen gelten für bestehende Gas- oder Ölheizungen?
Die Verantwortung für die Heizungsanlagen der Gebäude liegt weiterhin bei den jeweiligen Eigentümern, gemäß den Vorschriften des Gebäudeenergiegesetzes (GEG). Funktionierende Öl- und Gaskessel dürfen weiterhin betrieben und repariert werden (Hinweis: Das Betriebsverbot für Heizkessel älter als 30 Jahre sollte geprüft werden). Ab dem 1. Januar 2045 ist der Betrieb von Heizungen mit fossilen Brennstoffen nicht mehr erlaubt; alle Heizungen und die Versorgung aus Wärmenetzen müssen dann zu 100 Prozent auf erneuerbare Energien oder unvermeidbare Abwärme umgestellt sein.
Laut dem GEG müssen Heizungen in Neubauten ab dem 1. Januar 2024 mindestens 65 Prozent erneuerbare Energien nutzen. Für neue Heizungen in Bestandsgebäuden oder Neubauten in Baulücken gilt dies erst nach Ablauf der Frist zur Erstellung eines Kommunalen Wärmeplans: in Kommunen bis 100.000 Einwohnern, wie z.B. in der Gemeinde Wehrheim, ab dem 1. Juli 2028.
Wenn die Stadt eine formelle Entscheidung über die Ausweisung als Gebiet für den Neu- oder Ausbau eines Wärmenetzes oder als Wasserstoffnetzausbaugebiet gemäß § 26 Wärmeplanungsgesetz (WPG) trifft, gelten die Anforderungen der Nutzung von 65 Prozent erneuerbaren Energien für neue Heizungsanlagen in Bestandsgebäuden bereits einen Monat nach Bekanntgabe dieser Entscheidung.
Aktuell dürfen in Bestandsgebäuden weiterhin Öl- oder Gasheizungen neu installiert und theoretisch bis zum 1. Januar 2045 betrieben werden. Allerdings müssen diese für die Verbrennung von Wasserstoff umrüstbar sein und ab 2029 einen steigenden Anteil an Erneuerbaren Energien – wie Biomethan oder Wasserstoff – nutzen. Der Einsatz dieser Brennstoffe ist jedoch mit erheblichen Preisrisiken verbunden, da sie nur begrenzt verfügbar sind. Angesichts der voraussichtlichen Preisentwicklung von Erdgas und Heizöl sowie des steigenden CO2-Preises werden die Kosten für die Beheizung mit fossilen Brennstoffen voraussichtlich deutlich steigen. Neben der Reduktion der Treibhausgasemissionen lohnt sich daher oft ein Umstieg auf alternative Heizsysteme, auch in Bezug auf die Lebensdauer der Anlage.
Die Bundesregierung hat eine Informationspflicht vor dem Einbau einer neuen Heizung eingeführt und entsprechende Informationen bereitgestellt. Zudem wird der Wechsel des Heizungssystems staatlich gefördert. Es ist in jedem Fall ratsam, sich vor dem Heizungstausch zu informieren und professionelle Beratung, z.B. bei der Verbraucherberatung oder bei regional tätigen Energieberatern, einzuholen.
- Wenn Fern- oder Nahwärme in die Straße kommen soll, gibt es dann einen Anschlusszwang?
Der Bau eines Wärmenetzes bedeutet nicht automatisch, dass ein Anschluss- und Benutzungszwang besteht. Selbst wenn die Gemeinde Wehrheim in der Zukunft für bestimmte Gebiete, in denen ein Wärmenetz technisch und wirtschaftlich sinnvoll betrieben werden kann, eine „Wärmesatzung“ mit Anschluss- und Benutzungszwang beschließt, muss diese Satzung rechtssichere Ausnahmen enthalten. Dezentrale Wärmeerzeuger auf Basis Erneuerbarer Energien, die nach dem Gebäudeenergiegesetz hinsichtlich ihrer Klimaverträglichkeit einem Wärmenetzanschluss gleichwertig sind, müssen in einer Fernwärmesatzung als Alternative zugelassen werden.
Wer sich also für eine gleichwertige dezentrale Wärmeversorgung entschieden hat oder dies plant, muss sich keine Sorgen machen, falls Kommunen noch keine Wärme- oder Ausbaupläne für Fernwärme vorgelegt haben.
- Was kann ich tun, um den Energieverbrauch meines Gebäudes zu senken?
Neben der Installation einer umweltfreundlichen Heizungsanlage sollte auch der Wärmeverlust des Gebäudes berücksichtigt werden. Zu den effizienzsteigenden Maßnahmen zählen im Wesentlichen die Dämmung von Außenbauteilen, der Fensteraustausch und die Verringerung von Lüftungswärmeverlusten. Obwohl die Investitionskosten in der Regel höher sind als bei der Sanierung des Heizungssystems, kann der Energieverbrauch langfristig reduziert werden. Eine gute Dämmung führt zu einem geringeren Bedarf an Heizwärme (und Kühlung), was wiederum das optimale Heizsystem und die damit verbundenen Investitions- und Folgekosten positiv beeinflusst. Bei einem energetisch optimierten Gebäude kann die Anlagentechnik und Wärmeverteilung schlanker ausfallen.
Um Kosten zu sparen können Maßnahmen zum Energiesparen selbst durchgeführt werden. Eine Auflistung einfacher und/oder komplexerer Maßnahmen findet sich auf der Internetseite der LEA LandesEnergieAgentur Hessen.
Zusätzlich zum Austausch der Heizung und den Maßnahmen zur Effizienzsteigerung gibt es verschiedene kostengünstige Maßnahmen und Strategien, um den Energieverbrauch zu senken und Heizkosten sowie Kosten zur Wassererwärmung zu sparen. Dazu gehören unter anderem:
- Das Absenken der Raumtemperatur (besonders bei Abwesenheit)
- Das Entlüften der Heizkörper
- Der Einsatz moderner Thermostatventilköpfe
- Der hydraulische Abgleich des Rohrleitungssystems im Gebäude
- Kurze Stoßlüftungen anstelle von dauerhaft gekippten Fenstern
- Die Abdichtung von Hauseingangstüren
- Der Einsatz wassersparender Armaturen am Duschkopf oder Waschbecken
- Die Vermeidung unnötig laufenden (warmen) Wassers
Weitere Informationen finden Sie auf den Webseiten der Verbraucherzentrale.
- Wo finde ich qualifizierte Energieberater?
Auf der Website - https://www.energie-effizienz-experten.de/ - der Deutschen Energie-Agentur GmbH ( dena) sind qualifizierte Energieberater gelistet.
Weiterführende Links
- https://www.bpb.de/kurz-knapp/hintergrund-aktuell/541928/gebaeudeenergiegesetz-und-kommunale-waermeplanung/ https://www.verbraucherzentrale.de/wissen/energie
- https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Navigation/DE/Home/home.html
- https://www.energiewechsel.de/KAENEF/Redaktion/DE/Dossier/beg.html
- https://www.bmwsb.bund.de/SharedDocs/faqs/Webs/BMWSB/DE/kwp/kwp-liste.html
Nationale Klimaschutzinitiative
Mit der Nationalen Klimaschutzinitiative initiiert und fördert die Bundesregierung seit 2008 zahlreiche Projekte, die einen Beitrag zur Senkung der Treibhausgasemissionen leisten. Ihre Programme und Projekte decken ein breites Spektrum an Klimaschutzaktivitäten ab: Von der Entwicklung langfristiger Strategien bis hin zu konkreten Hilfestellungen und investiven Fördermaßnahmen. Diese Vielfalt ist Garant für gute Ideen. Die Nationale Klimaschutzinitiative trägt zu einer Verankerung des Klimaschutzes vor Ort bei. Von ihr profitieren Verbraucherinnen und Verbraucher ebenso wie Unternehmen, Kommunen oder Bildungseinrichtungen.
Gefördert durch:
Bundesmnisterium für Wirtschaft und Klimaschutz aufgrund eines Beschlusses des Deutschen Bundestages.
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