Revierförsterei

Revierförsterei

Björn Neugebauer

Revierleitung Wehrheim
Mobil:       0160  4707889
E-Mail:      Bjoern.Neugebauer@forst.hessen.de
Tel.:            06081  9589308
Fax.:           06081  9589815

  • Sprechstunde

    Die Gemeinde Wehrheim bietet eine Sprechstunde für Wehrheimer Bür­gerinnen und Bürger an. Herr Björn Neugebauer, Wehrheimer Revierförster, steht für Fragen zum Thema „Brennholz, Wald und Forst allgemein“ montags jeweils von 16:00 Uhr - 18:00 Uhr im "Försterhaus", Pfaffenwiesbacher Straße 31, Wehrheim, zur Verfügung:

    • Januar 2024: 15.01. und 29.01.
    • Februar 2024: 12.02. und 26.02.
    • März 2024: 11.03. und 25.03.
    • April 2024: 08.04.
    • Juni 2024: 03.06. und 17.06
    • Juli 2024: 01.07., 15.07. und 29.07.
    • August 2024: 12.08. und 26.08.
    • September 2024: 09.09. und 23.09.
    • Oktober 2024: 07.10. und 21.10.
    • November 2024: 04.11.
    • Dezember 2024: 02.12. und 30.12.
  • Festtagswald

    Seit einiger Zeit bietet die Gemeinde Wehrheim die Möglichkeit an, im Wehrheimer Wald sogenannte "Patenschaften" für Bäume zu übernehmen. Sie können eine Patenschaft gnz einfach über das Bestellformular abschließen.

  • Waldführungen

    Unser Revierförster bietet Führungen durch den Wehrheimer Gemeindewald an, um interessierten Bürgerinnen und Bürgern aus Wehrheim die Arbeit des Försters etwas näher zu bringen. Die Führungen dauern ca. 2,5 Stunden. Diese sind wieder im Frühjahr 2023 geplant. Die Teilnehmer benötigen wetterfeste Kleidung und geländetaugliche Schuhe.

    Die Führungen finden an folgenden Terminen statt:

    Sonntag, 17. März 2024 um 10:00 Uhr
    Treffpunkt: Parkplatz Schlink in Wehrheim
    Thema: „Buchendurchforstung Richtung Dauerwald“

    Sonntag, 24. März 2024 um 10:00 Uhr
    Treffpunkt: Reitplatz Forsthausstraße in Pfaffenwiesbach
    Thema: „Waldumbau im Trinkwasserschutzgebiet“

    Herr Neugebauer sowie die Gemeinde Wehrheim würden sich über zahlreiche Teilnehmerinnen und Teilnehmer sehr freuen. Herr Revierförster Neugebauer ist erreichbar unter der Handy-Nr.: 0160-4707889 oder per E-Mail: bjoern.neugebauer@forst.hessen.de


  • Holzverkauf

    Für eine Brennholzbestellung füt Mengen bis max. 20 Festmeter füllen Sie bitte den Bestellschein (PDF) aus und lassen uns diesen zukommen.

    Gewerbekunden wenden sich bitte an die Holzagentur-Taunus. Ansprechpartner hier ist Herr Marc Humez

    Holzagentur-Taunus GmbH
    Telefon: +49 (0) 6083 959 05 53
    E-Mail: info@holzagentur-taunus.de

  • Brennholzpreise 2024/2025

    Holzart für Festmeter                                                                                             [€] / Fm

    Hartlaubholz, lang, gerückt - Buche
    62,00
    Hartlaubholz, lang, gerückt - Eiche
    45,00
    Weichlaubholz, lang, gerückt - Birke
    45,00

    Die Preise pro Festmeter verstehen sich zzgl. 19% Mehrwertsteuer

    Holzart für Raummeter                                                                                          [€] / Rm

    Schlagabraum, Hartlaubholz - Buche

    20,00

    Schlagabraum, Hartlaubholz - Eiche

    17,00


    Die Preise pro Raummeter verstehen sich incl. 7% Mehrwertsteuer

    NEU – bitte beachten:
    § 24 UStG wurde aufgrund von europarechtlichen Vorgaben mit Wirkung zum 1. Januar 2022 angepasst. Vor diesem Hintergrund ist die Gemeinde Wehrheim verpflichtet, anstelle derbisherigen erleichterten Variante nun die Holzverkäufe mit dem Regelsteuersatz von 19 % bzw. 7 % für Brennholz zu bepreisen.

  • Sicherheitshinweise

    Wir bitten folgende Sicherheitshinweise zur Kenntnis zu nehmen und bei der Aufarbeitung zwingend einzuhalten:

    • Lehrgangsnachweis über Motorsägenschein
    • Tragen einer Persönlichen Schutzausrüstung mit Helm, Gehör-und Gesichtsschutz, Handschuhen,
                  Sicherheitsschuhen, sowie Schnittschutzhose
    • Keine Alleinarbeit mit Motorsäge
    • Mitführen von Erste-Hilfe-Material
    • Kein Alkoholkonsum vor und während der Arbeit
    • Einsatz von Seilwinden nur mit gültigem Lehrgangsnachweis
    • Maschinen dürfen nur auf markierten Rückewegen eingesetzt werden
    • Nur zugewiesene Polter, Bäume, Kronen aufarbeiten
    • Aufarbeitung von stehendem Holz und Windwurf ist untersagt
    • Nur biologisch abbaubare Kettenöle und Sonderkraftstoffe verwenden
  • PEFC

    Der Gemeindewald Wehrheim ist nach den Richtlinien von PEFC zertifiziert.

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Forstamt Weilrod

Schloss Neuweilnau
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