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Erklärung der Barrierefreiheit
Erklärung zur Barrierefreiheit
Die Gemeinde Wehrheim ist bemüht, ihre Webseite in Einklang mit den einschlägigen Vorschriften zur Barrierefreiheit zu gestalten.
Für uns gelten folgende Rechtsvorschriften:
Hessisches Gesetz zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen (Hessisches Behinderten- Gleichstellungsgesetz - HessBGG) und die
Hessische Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019)
Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webseite der Gemeinde Wehrheim.
Feedback und Kontaktangaben
Sind Ihnen Mängel beim barrierefreien Zugang zu Inhalten auf unserer Website aufgefallen oder haben Sie Anmerkungen sowie Fragen zum barrierefreien Zugang? Melden Sie sich gerne bei uns unter:
Gemeindevorstand der Gemeinde Wehrheim
Dorfborngasse 1
Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen
Die Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der HVBIT, die auf der Grundlage von §14 des HessBGG erlassen wurde.
Die Gemeinde Wehrheim arbeitet daran, die Anforderungen des jeweils gültigen Stands der Barrierefreiheit vollständig zu erfüllen.
Inhalte und Funktionen, die dem derzeit noch nicht vollständig entsprechen, sind nachfolgend aufgeführt.
Unvereinbarkeit mit den Rechtsvorschriften zur Barrierefreiheit
Die nachstehend aufgeführten Inhalte sind nicht mit den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften zur Barrierefreiheit vereinbar:
- PDF Dokumente
- Inhalte in Leicher Sprache
- Alternativtexte für Bilder und Grafiken
Unverhältnismäßige Belastung
Die Überarbeitung der zahlreichen nicht barrierefreien PDFs sind eine unverhältnismäßige Belastung gemäß §3 Absatz 5 HVBIT. Auf Anfrage stellen wir Ihnen gerne die von Ihnen benötigte Information in einer barrierefreieren Version zur Verfügung. Dazu schreiben Sie bitte einfach eine Mail an info@wehrheim.de
Geplante Maßnahmen
Die Verbesserung der Barrierefreiheit als eine ständige Anpassung der Webseite sowohl von technischer als auch von redaktioneller Seite ist Teil der regelmäßigen Redaktionsarbeit.
- PDF Dokumente (das Ziel soll bis 2025 erreicht werden)
- Inhalte in Leichter Sprache sind noch nicht vorhanden (das Ziel soll bis 2025 erreicht werden)
- Alternativtexte für Bilder sind nicht bei allen Grafiken hinterlegt (das Ziel soll bis 2025 erreicht werden)
Durchsetzungsverfahren
Sollten Sie der Ansicht sein, dass Sie durch eine nicht ausreichende barrierefreie Gestaltung unserer Website benachteiligt sind, können Sie sich an die zuständige Durchsetzungsstelle wenden. Diese erreichen Sie unter:
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Landesbeauftragte für barrierefreie IT
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Erstellung dieser Erklärung zur Barrierefreiheit
Diese Erklärung wurde am 08.07.2021 erstellt.