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Aktuelle Infos aus dem Rathaus (Freitag, 10.01.2025)
Trinkwasserverbrauch aktuell
Die Trinkwasserampel des WBV Usingen steht weiterhin auf „Grün“. Hier erhalten Sie weitere Infos: https://ampel.wbv-usingen.de/
Hier die aktuellen Zahlen vom WBV Usingen:
- der geringste Verbrauch war mit 112,26 pro Kopf/Tag am Donnerstag
- der höchste Wert lag bei 121,04 pro Kopf/Tag am Dienstag.
Pumptrack-Anlage im Ortsteil Obernhain – Bewilligungsbescheid ist da!
Heute kann ich die tolle Nachricht übermitteln, dass wir am 23.12.2024 vom Hochtaunuskreis als zuständige Bewilligungsbehörde den Zuwendungsbescheid für die Pumptrack-Anlage Obernhain nach den Richtlinien zur Förderung der ländlichen Entwicklung – Regionalentwicklung/Leader erhalten haben. Die Gesamtzuwendung und Anteilsförderung beläuft sich auf rund 99.000,-- EUR und wird in den Jahren 2025 und 2026 zur Auszahlung bereitgestellt.
Wir freuen uns als Gemeinde somit riesig, dass das Projekt, das seit vielen Jahren in der Planung und Vorbereitung in Zusammenarbeit mit den Jugendlichen war und ist, nun umgesetzt werden kann. Somit steht nun der Ausschreibungsplanung nichts mehr im Wege.
Wahlen - alle wichtigen Infos:
https://www.wehrheim.de/rathaus-politik/aktuelles/nachrichten/bundestagswahlen-am-23-02-2025/
Bundestagswahlen am 23.02.2025
Am Sonntag, 23. Februar 2025, findet die Wahl zum 21. Deutschen Bundestag der Bundesrepublik Deutschland statt.
- Briefwahl:
Die Antragsstellung für die Ausstellung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ist ab dem 13.01.2025 bis einschl. 18.02.2025 (23:59 Uhr) möglich, der Link zum Onlineportal wird im Laufe des 13.01.2025 auf der Homepage hinterlegt. In Wehrheim gemeldete, wahlberechtigte Personen können mit dem Onlineantrag auf dem schnellstmöglichen Weg Unterlagen beantragen.
Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Stimmzettel frühestens in der ersten Februarwoche den Wahlämtern zur Ausgabe an die Wählerinnen und Wähler vorliegen werden.
Bereits heute möchten wir Sie bitten, von Nachfragen zum Versandstatus der Briefwahlunterlagen abzusehen. Die Bediensteten im Wahlamt arbeiten auf Hochtouren, um die Briefwahlunterlagen schnellstmöglich zu versenden.
Alternativ können Sie natürlich auch vor Ort, während der Sprechzeiten des Bürgerbüros - auch ohne vorherige Terminvereinbarung - ihr Wahlrecht ausüben. Allerdings gilt auch hier, dass dies erst ab Anfang Februar möglich sein wird - sobald die Stimmzettel bei uns im Wahlamt angekommen sind.
Derzeit ist geplant, auch an den Samstagen 08.02.2025 und 15.02.2025 das Wahlamt zu öffnen, entsprechende Informationen werden nachgereicht bzw. über die Homepage, die Presse sowie die Sozialen Medien. Das Briefwahlbüro wird auch bei dieser Wahl im Rathaus (1. OG), Dorfborngasse 1, eingerichtet.
Durch die vorgezogene Bundestagswahl verkürzt sich der Zeitraum für die Briefwahl, was bedeutet, dass für den Postweg weniger Zeit als bei vergangenen Wahlen zur Verfügung steht.
Das Wahlamt empfiehlt daher, bei dieser Wahl möglichst vorab im Briefwahlbüro zu wählen oder am Wahlsonntag die Wahllokale aufzusuchen.
Weitere Informationen rund um die Bundestagswahl werden rechtzeitig in der Presse und auf der Homepage www.wehrheim.de bekanntgegeben.
Informationen für im Ausland lebende Deutsche finden sich unter https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html sowie im Merkblatt (PDF)
Ganz wichtig:
Die Wahllokale in Wehrheim am Sonntag, 23.02.2025 sind:
- OT Wehrheim – Limesschule;
- OT Obernhain – Saalburghalle;
- OT Pfaffenwiesbach – Wiesbachtalhalle;
- OT Friedrichsthal – Holzbachtalhalle;
Die Wahllokale haben von 08:00 Uhr bis 18:00 Uhr geöffnet.
Räumung von Eis und Schnee auf Geh- und Überwegen
Auch in diesem Jahr schneit es und es gibt glatte Bürgersteige. Bei Glätte durch Schnee oder Eis müssen die Verpflichteten die Überwege sowie die Zugänge zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang derart und so rechtzeitig streuen, dass Gefahren nach allgemeiner Erfahrung nicht entstehen können. Diese Verpflichtungen gelten für die Zeit von 07:00 Uhr bis 20:00 Uhr. Bei Schneefall sind sie jeweils unverzüglich durchzuführen.
Bei Straßen mit einseitigem Gehweg sind in den Jahren mit gerader Endziffer die Eigentümer/Besitzer der auf der Gehwegseite befindlichen Grundstücke, in Jahren mit ungerader Endziffer die auf der gegenüberliegenden Straßenseite befindlichen Grundstückseigentümer/Besitzer zur Räumung verpflichtet. Die Verpflichteten haben bei Schneefall die Gehwege und Überwege vor ihren Grundstücken vom Schnee frei zu räumen. Dies bedeutet u.a., dass für jedes Hausgrundstück ein Zugang zur Fahrbahn und zum Grundstückseingang in einer Breite von mindestens 1,25 m zu schaffen ist. Festgetretener oder auftauender Schnee ist ebenfalls – soweit möglich und zumutbar – aufzuhacken und abzulagern.
Besteht Eisglätte, sind Bürgersteige in voller Breite und Tiefe, die Überwege in einer Breite von 2 m, abzustumpfen. Bei Schneeglätte braucht nur die Fläche abgestumpft zu werden, die bei Schneefall zu räumen ist.
Als Streumaterial sind vor allem Sand, Splitt und ähnlich abstumpfendes Material zu verwenden, Asche darf zum Bestreuen nur in dem Umfang und in der Menge verwendet werden, dass eine übermäßige Verschmutzung der Geh- und Überwege nicht eintritt. Salz darf nur in geringer Menge zur Beseitigung festgetretener Eis- und Schneerückständen verwendet werden. Die Rückstände müssen nach ihrem Auftauen sofort beseitigt werden.
Abschließend wird auf die bestehenden Bußgeldbestimmungen in der Satzung verwiesen. So begeht man eine Ordnungswidrigkeit, wenn u.a. gegen den Abschnitt „Winterdienst“
Katastrophenschutz
Wir möchten Sie darüber informieren, dass wir als Gemeinde kontinuierlich daran arbeiten, unsere Feuerwehr und den Katastrophenschutz auszubauen. Unser Ziel ist es, die Sicherheit und den Schutz unserer Bevölkerung in allen Notfallsituationen zu gewährleisten.
Durch gezielte Investitionen in moderne Ausrüstung, regelmäßige Schulungen und Übungen unserer Einsatzkräfte stellen wir sicher, dass wir im Ernstfall schnell und effektiv reagieren können. Eine gut ausgestattete Feuerwehr ist essenziell.
Zudem setzen wir auf Aufklärung und Information, sodass Sie in dieser neuen Rubrik „Katastrophenschutz“ auf unserem Internetauftritt Informationen zur Notfallvorsorge in der Gemeinde erhalten.
Gemeinsam können wir unser Wehrheim sicherer machen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung und Ihr Vertrauen!
Sie finden unter Katastrophenschutz | Wehrheim zu folgenden Punkten ausführliche Informationen:
- Sirenennetz Wehrheim
- Das bedeuten die Sirenensignale (mit Hörproben)
- Notfall-Infopunkte „NiP“ – Leuchttürme
Zum Wochenende
Die hessischen Weihnachts- und Winterferien gehen nun an diesem Wochenende zu Ende.
Allen Schülerinnen und Schülern einen guten Start in das neue Jahr 2025.
Ihr
Gregor Sommer,
Bürgermeister