Bundestagswahlen am 23.02.2025

Informationen für Wahlhelfer und zur Briefwahl

Wahlhelfer:

Die Abwicklung der Wahlen ist nur mit einer Vielzahl ehrenamtlicher Kräfte möglich. Für diesen Einsatz im Wahlvorstand wird ein sogenanntes Erfrischungsgeld bezahlt. Die Gemeinde Wehrheim benötigt ca. 90 Wahlhelferinnen und -helfer, die in den Urnen- und Briefwahlbezirken am Wahlsonntag unterstützen möchten.  Bei Interesse füllen Sie gerne die Interessensbekundung aus und senden Sie diese an buergerbuero@wehrheim.de oder per Post an die auf der Interessensbekundung genannte Anschrift.
Falls Sie für die Bundestagswahlen keine Einberufung erhalten, werden wir vorrausstichtlich im Rahmen der Durchführung der Bürgermeisterwahlen im August/September 2025 nochmal auf Sie zukommen.

Unterstützen kann jede/r, die/der zu der Bundestagswahl wahlberechtigt ist und das 18. Lebensjahr vollendet hat sowie die deutsche Staatsangehörigkeit besitzt und in der Bundesrepublik Deutschland seit mind. 3 Monaten wohnt.


Briefwahl:

Die Antragsstellung für die Ausstellung von Wahlscheinen und Briefwahlunterlagen ist ab dem 13.01.2025 bis einschl. 18.02.2025 (23:59 Uhr) möglich, unter nachfolgendem Link kommen Sie zum Briefwahl-Antragsportal: https://wahlschein.ekom21.de/IWS/start.do?mb=6434012&wahltyp= 

In Wehrheim gemeldete, wahlberechtigte Personen können mit dem Onlineantrag auf dem schnellstmöglichen Weg Unterlagen beantragen.

Briefwahlunterlagen können erst nach endgültiger Zulassung der Wahlvorschläge und anschließendem Druck der Stimmzettel ausgegeben oder versandt werden. Es ist davon auszugehen, dass die Stimmzettel frühestens in der ersten Februarwoche den Wahlämtern zur Ausgabe an die Wählerinnen und Wähler vorliegen werden.

Bereits heute möchten wir Sie bitten, von Nachfragen zum Versandstatus der Briefwahlunterlagen abzusehen. Die Bediensteten im Wahlamt arbeiten auf Hochtouren, um die Briefwahlunterlagen schnellstmöglich zu versenden.

Alternativ können Sie natürlich auch vor Ort, während der Sprechzeiten des Bürgerbüros - auch ohne vorherige Terminvereinbarung - ihr Wahlrecht ausüben. Allerdings gilt auch hier, das dies erst ab Anfang Februar möglich sein wird - sobald die Stimmzettel bei uns im Wahlamt angekommen sind.

Derzeit ist geplant, auch an den Samstagen 08.02.2025 und 15.02.2025 das Wahlamt zu öffnen, entsprechende Informationen werden nachgereicht bzw. über die Homepage, die Presse sowie die Sozialen Medien. Das Briefwahlbüro wird auch bei dieser Wahl im Rathaus (1. OG), Dorfborngasse 1, eingerichtet.

Durch die vorgezogene Bundestagswahl verkürzt sich der Zeitraum für die Briefwahl, was bedeutet, dass für den Postweg weniger Zeit als bei vergangenen Wahlen zur Verfügung steht.

Das Wahlamt empfiehlt daher, bei dieser Wahl möglichst vorab im Briefwahlbüro zu wählen oder am Wahlsonntag die Wahllokale aufzusuchen.

Weitere Informationen rund um die Bundestagswahl werden rechtzeitig in der Presse und auf der Homepage www.wehrheim.de bekanntgegeben.

Informationen für im Ausland lebende Deutsche finden sich unter https://www.bundeswahlleiterin.de/bundestagswahlen/2025/informationen-waehler/deutsche-im-ausland.html sowie im Merkblatt (PDF)