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Plakatierung
Plakatierung / Wahlwerbung
Die Parteien werden darum gebeten die entsprechenden Informationen zu beachten.
- Plakatierungsverordnung (PDF)
- Handreichung für die Wahlwerbung in der Gemeinde Wehrheim auf den Plakatwänden zur Bundestagswahl am 23.02.2025 (PDF)
Häufige Fragen und Antworten (FAQ):
Erlaubt die Gemeinde Wehrheim das Aufhängen von Wahlplakaten an Laternenmasten u.Ä.?
Plakatierungen an öffentlichen Straßen, öffentlichen Anlagen und öffentlichen Flächen sind nicht gestattet.
Erlaubt die Gemeinde Wehrheim das Aufhängen von Wahlplakaten an dafür vorgesehenen Plakatwänden?
Es gibt vorgesehene Plakatwände in Wehrheim (Altersheim, Festplatz, In der Au, Feldstraße, Köpperner Straße, Limesstraße, Königsberger Straße, Egerlandstr.), Friedrichsthal (Am Holzbach), Pfaffenwiesbach (Forsthausstraße) und Obernhain (Saalburgstraße, An den Kastanien), wo die Plakatierung erlaubt ist.
Was sind die relevanten Fristen? Ab wann können die Plakate aufgehängt werden und bis wann müssen die Plakate wieder abgehängt sein?
Politischen Parteien ist es gestattet, die Wahlwerbung 6 Wochen vor der Wahl an den Plakatwänden anzubringen. Die Plakate sollten eine Woche nach der Wahl wieder abgehängt werden.
Einige Gemeinden bieten einen Aufhängedienst für Wahlplakate an. Gibt es in der Gemeinde Wehrheim eine vergleichbare Regelung? Falls ja, was sind die Bestimmungen und relevanten Fristen?
Jede Partei ist selbst für die Plakatierung verantwortlich.
Müssen Plakate nach der Wahl von den Parteien wieder entfernt werden oder geschieht die Entsorgung durch die Gemeinde?
Jede Partei ist für die Entfernung der Plakate verantwortlich.
Gibt es Vorgaben, welche Art von Plakaten zulässig sind? (Sind z.B. nur Plakate aus Papier oder nur aus Plastik zugelassen? Gibt es konkrete Vorgaben zur Befestigung der Plakate?)
Die Art und Anbringung der Plakate ist jeder Partei selbst überlassen.
Existiert eine Handreichung/ein Übersichtsdokument bezüglich der Plakatierungsregeln?
Es gelten die Regelungen der Plakatierungsverordnung. Für jede Wahl wird die Reihenfolge der Plakatierung mittels einer Handreichung rechtzeitig bekannt gegeben.
Hat die Gemeinde Wehrheim sonstige (Sonder)regeln, die es bezüglich Wahlplakaten zu beachten gibt?
Alle Regeln sind in der Plakatierungsverordnung von der Gemeinde Wehrheim festgehalten.