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Abfallbeseitigungsgebühren
Abfallbeseitigungsgebühren
Gebührensätze:
(Stand: Januar 2020)
Restmüll
Gebühr | Tonnengröße | Preis |
Grundgebühr | 120 l | 127,23 € |
Grundgebühr | 240 l | 255,05 € |
Grundgebühr | 1.100 l | 1.168,98 € |
Leerungsgebühr | 120 l | 4,65 € |
Leerungsgebühr | 240 l | 8,83 € |
Leerungsgebühr | 1.100 l | 38,74 € |
Pro Kalenderjahr werden bei der 120 l und 240 l Restmülltonne mindestens vier Leerungen und bei den 1,1 Containern mindestens acht Leerungen berechnet.
Biomüll
Gebühr | Tonnengröße | Preis |
Leerungsgebühr | 120 l | 3,00 € |
Leerungsgebühr | 240 l | 5,63 € |
Pro Kalenderjahr werden bei der 120 l und 240 l Biomülltonne mindestens neun Leerungen berechnet.
Kosten Restabfallsack ab 01.01.2017 | 6,69 €* |
Kosten Änderungsauftrag ab 01.01.2017 | 29,41 € |
* zu erwerben bei Edeka-Aigner oder Haushaltswaren Wagner
Nähere Erläuterung zu den Abfallbeseitigungsgebühren:
Zur Deckung des Aufwandes, der ihr bei der Wahrnehmung abfallwirtschaftlicher Aufgaben entsteht, erhebt die Gemeinde Gebühren.
Die Gebühren werden nach der Zahl und Größe der bereitgestellten Abfallbehälter für Restmüll und Bioabfall und der Anzahl der Leerungen dieser Gefäße bemessen. Für die Einsammlung und Verwertung des Altpapiers und der Kartonagen wird keine separate Gebühr erhoben. Die Anzahl der Leerungen der Restmüll- und Bioabfallgefäße wird mit einem elektronischen Chip (Transponder) ermittelt.
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