- Rathaus & Politik
- Kultur & Freizeit
- Soziales & Familien
- Bauen & Umwelt
Gewerbesteuer
Gewerbesteuer
Hebesatz:
(Stand: Rückwirkend zum 01.01.2021)
Steuer | Hebesatz |
Gewerbesteuer | 388 % |
Nähere Erläuterung zur Gewerbesteuer:
Gewerbesteuerpflichtig ist jeder Betrieb innerhalb des Gemeindegebietes.
Für die Gewerbesteuerberechnung ist der vom zuständigen Finanzamt ermittelte Steuermessbetrag maßgebend. Dieser wird vom Finanzamt mittels Bescheid erhoben. An diesem Bescheid ist die Gemeinde gebunden. Einwendungen hiergegen sind an das Finanzamt weiterzugeben.
Der Steuermessbetrag wird mit dem von der Gemeindevertretung beschlossenen Hebesatz multipliziert.
Rechtsgrundlage für die Erhebung der Gewerbesteuer ist das Gewerbesteuergesetz.
Ansprechpartner
Suchergebnisse werden geladen
Keine Mitarbeitende gefunden.