Spielapparatesteuer

Spielapparatesteuer

Gebührensätze:           

Apparate mit Gewinnmöglichkeit           51,00 € je Kalendermonat und Gerät
Apparate ohne Gewinnmöglichkeit        17,00 € je Kalendermonat und Gerät

Nähere Erläuterung zur Spielapparatesteuer:

Die Spielapparatesteuer wird von der Gemeinde Wehrheim als örtliche Aufwandssteuer für die Benutzung öffentlicher zugänglicher Spiel- und Geschicklichkeitsapparate und auf das Spielen um Geld- oder Sachwerte erhoben.
Die Steuer bemisst sich nach der Bruttokasse. Die Bruttokasse ist die elektronisch gezählte Kasse zuzüglich Röhrenentnahme abzüglich Röhrenauffüllung, Falschgeld und Fehlgeld. Wird die Bruttokasse nicht nachgewiesen gem. dem Formular „Selbsterklärung Stückzahlmaßstab“, erfolgt die Besteuerung nach Festbeträgen s.o.. Im Einzelnen wird auf die §§ 2 und 3 der Ersetzungssatzung zur Satzung über die Erhebung  einer Steuer auf Spielapparate im Gebiet der Gemeinde Wehrheim verwiesen. Die Erklärung über den Besteuerungsmaßstab ist für das Kalenderjahr bindend.
Die Gemeinde – Steuerabteilung – ist berechtigt, jederzeit zur Nachprüfung der Steuererklärung und zur Feststellung von Steuertatbeständen die Veranstaltungsräume zu betreten und Geschäftsunterlagen einzusehen.

Selbsterklärung Spielapparatensteuer
Spielapparatensteuer

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